Pflegeberatung nach § 45 SGB XI - Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI – Zeigen Sie, wie es geht!

Kapitel auf einen Blick

Ulrike Weidemann

Als Pflegedienst können Sie gemäß § 45 SGB XI für individuelle Schulungen und Pflegekurse den Rahmenverträgen mit den Pflegekassen beitreten. Dabei geht es weniger um die Vergütung, die Sie mit diesen Leistungen erzielen können, als vielmehr um ein neues Instrument für die Kundengewinnung. Bevor Sie aber Ihr Angebotsspektrum entsprechend erweitern, sollten Sie einige wichtige Fragen klären: Welche Konditionen bieten die Pflegekassen in der Regel an? Welche Qualifikationen benötigen meine Mitarbeiter? Und wie führe ich eine solche Schulung überhaupt durch?

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