Die Personalbemessung gemäß § 113 c SGB XI legt fest, wie viele Pflegekräfte in der vollstationären Pflege tätig sein müssen, um eine angemessene und qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen. Hierzu wurden Leitlinien entwickelt, die die Umsetzung der Personalbemessung unterstützen sollen. Trotzdem stellen sich folgende Fragen, wie soll dies in den Einrichtungen umgesetzt werden, was muss beachtet werden? Im folgenden Beitrag sollen erste Schritte zur Umsetzung vorgestellt werden.