Hätten Sie es gewusst? Bevor Sie in Ihrem Unternehmen praktisch ausbilden dürfen, müssen Sie zuerst ein Ausbildungskonzept erarbeiten. Falls Sie bereits ein Ausbildungskonzept haben, sollten Sie dringend überprüfen, ob es alle Anforderungen der Generalistik abbildet und weiterverwendet werden kann, oder ob Sie es überarbeiten müssen. Welche Inhalte sollten generell in einem Ausbildungskonzept abgebildet werden? Welche Mindestkriterien müssen erfüllt sein, damit das Konzept einer externen Überprüfung durch eine Pflegefachschule oder Ihr verantwortliches Regierungspräsidium standhält? Ein Konzept neu zu erstellen oder auch nach den aktuellen Vorgaben zu überarbeiten, ist auf jeden Fall eine Herausforderung.
Ähnlich verhält es sich auch mit dem Ausbildungsplan. Einige Wörter oder Themen verwirren zu Beginn: „Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Plan, den der Auszubildende von der Schule bekommt und dem sogenannten ,betrieblichen Ausbildungsplan‘?“, war nur eine von vielen diesbezüglichen Fragen, die mich immer wieder erreichen. Um Sie in der Praxis direkt zu unterstützen, geht es in diesem Artikel um eine Schritt-für-Schritt-Hinführung zur Erstellung des Konzepts und des Plans. Ich wünsche Ihnen viele nützliche Anregungen bei der Lektüre!