Die Finanzierung von ambulanten Pflegediensten ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der Sozialversicherungsgesetze. Jeder ambulante Pflegedienst hat das Recht, seine in einem wirtschaftlichen Rahmen erbrachten Leistungen refinanziert zu bekommen. Damit sind alle Kosten gemeint, die aufgrund der gesetzlich definierten Leistungen entstehen. Doch welche Kosten sind dies im Einzelnen? Wie kommt es zu Vergütungsvereinbarungen? Welche Voraussetzungen und Regelungen müssen beachtet werden? Der folgende Beitrag soll darauf Antworten geben.