V 3.3
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG)
Vom 9. Juli 2014
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V 3.3
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG)
Vom 9. Juli 2014
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|
Art. 5 des G zum Erlass und zur Änd. von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik | 02.12.2014 | Änderung m.W.v. 09.12.2014 | ||
Art. 1 des 1. Änd.-G | 21.10.2016 | Änderung m.W.v. 28.10.2016 | ||
Art. 1 des 2. Änd.-G | 12.12.2019 | Änderung m.W.v. 15.07.2014 | ||
Änderung m.W.v. 20.12.2019 | ||||
Einfügung m.W.v. 20.12.2019 | ||||
Art. 283 der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | Änderung m.W.v. 27.06.2020 | ||
Art. 1 des 3. Änd.-G | 22.11.2020 | Änderung m.W.v. 27.11.2020 | ||
Art. 1 des 4. Änd.-G | 16.07.2021 | Änderung m.W.v. 23.07.2021 | ||
Art. 2 Abs. 27 des G zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens | 20.12.2022 | Aufhebung m.W.v. 01.01.2023 |