Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen
§ 19 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 20 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 21 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
§ 23 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche
§ 27 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche