Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
II 1.2
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)
Vom 26. Juli 2002
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II 1.2
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)
Vom 26. Juli 2002
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: