IV 2.7
Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen (TSE-Resistenzzuchtverordnung)
Vom 17. Oktober 2005
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IV 2.7
Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen (TSE-Resistenzzuchtverordnung)
Vom 17. Oktober 2005
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|
Art. 415 der 9. ZuständigkeitsanpassungsVO | 31.10.2006 | Änderung m.W.v. 08.11.2006 | ||
Art. 23 der 4. VO zur Änd. tierseuchenrechtlicher Verordnungen | 17.04.2014 | Änderung m.W.v. 01.05.2014 | ||
Art. 386 der 10. ZuständigkeitsanpassungsVO | 31.08.2015 | Änderung m.W.v. 08.09.2015 | ||
Art. 136 des G zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 | Änderung m.W.v. 05.04.2017 |