Der Befall mit Tropilaelapsmilben ist dann amtlich festzustellen, wenn die entnommenen Proben durch das Nationale Referenzlabor als Tropilaelaps spp. identifiziert wurden
7.2
Amtliche Feststellung des Befalls mit Tropilaelapsmilben
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7.2
Amtliche Feststellung des Befalls mit Tropilaelapsmilben
Der Befall mit Tropilaelapsmilben ist dann amtlich festzustellen, wenn die entnommenen Proben durch das Nationale Referenzlabor als Tropilaelaps spp. identifiziert wurden