V 1.3
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW)
Vom 30. Juni 2020
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V 1.3
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW)
Vom 30. Juni 2020
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|
Art. 3 Abs. 13 des G zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen | 11.03.2025 | GV. NRW. 2025 Nr. 14, S. 288 | Änderung m.W.v. 01.04.2025 | |
Art. 1 des G zur Änd. von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren | 18.12.2025 | GV. NRW. 2025 Nr. 50, S. 1174 | Änderung m.W.v. 30.12.2025 | |
Neufassung m.W.v. 30.12.2025 |