Zweiter Abschnitt
Anforderungen an die Arzneimittel
§ 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
§ 6 Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen
§ 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
§ 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 9 Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
§ 10a Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen
§ 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen