1903
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen(Biostoffverordnung – BioStoffV)
In der Neufassung vom 15. Juli 2013
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1903
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen(Biostoffverordnung – BioStoffV)
In der Neufassung vom 15. Juli 2013
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
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Art. 146 des G zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 | Änderung m.W.v. 05.04.2017 | ||
Art. 1 der VO zur Änd. der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschuztverordnungen | 21.07.2021 | Inhaltsübersicht, § 1, § 2, § 4, § 6, § 7, § 11, § 16, § 19, § 20, Anhang II, Anhang III | Änderung m.W.v. 01.10.2021 | |
Neufassung m.W.v. 01.10.2021 | ||||
Art. 3 der VO zur Änd. der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutztverordnungen | 02.12.2024 | Änderung m.W.v. 05.12.2024 |