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Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben (Gegenproben-Verordnung – GPV)
Vom 11. August 2009
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Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben (Gegenproben-Verordnung – GPV)
Vom 11. August 2009
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
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Art. 1 der VO zur Änd. der GegenprobenVO und der Gegenprobensachverständigen-PrüflaboratorienVO | 01.11.2013 | Änderung m.W.v. 12.11.2013 | ||
Aufhebung m.W.v. 12.11.2013 | ||||
Art. 53 des G zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 | Änderung m.W.v. 05.04.2017 | ||
Art. 3 der VO zur Anpassung lebensmittelrechtl. Vorschriften an die Verordnung (EU) 2017/625 | 19.11.2019 | Änderung m.W.v. 14.12.2019 |