Abschnitt 6
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
§ 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
§ 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
§ 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
§ 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
§ 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
§ 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
§ 38 Verlängerung der Zulassung
§ 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
§ 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren