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Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern (Rindfleischetikettierungsverordnung – RiFlEtikettV)
Vom 30. Juni 2009
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Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern (Rindfleischetikettierungsverordnung – RiFlEtikettV)
Vom 30. Juni 2009
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
---|---|---|---|---|
Art. 1 der VO zur Änd. der RindfleischetikettierungsVO und der 2. Fleischgesetz-DurchführungsVO | 17.02.2011 | Titel, § 1, § 2, § 3, § 5, § 6, Überschrift Abschnitt 4, § 10, Anlage | Änderung m.W.v. 26.02.2011 | |
Einfügung m.W.v. 26.02.2011 | ||||
Art. 2 Abs. 119 des G zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 07.08.2013 | Änderung m.W.v. 15.08.2013 | ||
Art. 1 der 1. Änd.-VO | 22.07.2015 | Titel, § 1, § 2, Überschrift Abschnitt 3, § 9a, § 9b, § 10, § 11 | Änderung m.W.v. 01.08.2015 | |
Aufhebung m.W.v. 01.08.2015 | ||||
Art. 2 der VO zur Änd. marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse | 30.10.2024 | Änderung m.W.v. 08.11.2024 |