Vorwort zur 7. Auflage

Das Lebensmittelhygienerecht besitzt seine eigene Dynamik. Europäische und nationale Vorschriften werden im Detail verändert, bestehende Lücken geschlossen, wenn auch nicht alle. Durch den weltweiten Handel mit Lebensmitteln werden neue Probleme verursacht, die wissenschaftlich erforscht und bewertet werden. Hinzu kommen neue und neuartige Lebensmittel wie z. B. Insekten oder Reptilienfleisch, die im mitteleuropäischen Raum nie zuvor verzehrt wurden, zumindest nicht freiwillig. Neue Trends im Umgang mit Lebensmitteln, wie z. B. die hofnahe Schlachtung oder das Spenden von Lebensmitteln, sind in die Vorschriften eingeflossen. Vor allem im Bereich der industriellen Lebensmittelproduktion hat die EU ihre Anforderungen ausgebaut (Stichwort Lebensmittelsicherheitskultur) und mit Vorgaben an die Behörden verknüpft (Stichwort Auditierung). Zahlreiche Gremien beschäftigen sich mit den vielfältigen Risiken der herkömmlichen und neuartigen Produktion von Lebensmitteln und veröffentlichen Lösungsvorschläge, die jedoch zumindest aus Sicht der für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden nicht immer befriedigend sind.

Seit einigen Jahren plant die EU die Reform des Lebensmittelhygienerechts. Nennenswerte Fortschritte sind bisher nicht zu verzeichnen. Die teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften wurden und werden ständig angepasst und erweitert. Der „große Wurf “ lässt jedoch weiter auf sich warten. Einer der Gründe könnte sein, dass sowohl die Lebensmittelunternehmer als auch die Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gelernt haben, mit den europäischen Normen umzugehen. Man begnügt sich, neue EU-Leitlinien herauszugeben, die bei der Interpretation der Rechtsnormen helfen sollen.

Die Verordnungen, die sich überwiegend an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wenden, wurden hingegen bereits ab dem Jahr 2017 reformiert. Im Mittelpunkt steht die Kontroll­verordnung (VO [EU] 2017/625), die die „alte“ Verordnung (EG) Nr. 882/2004 abgelöst hat. Sie hat eine wesentliche Erweiterung ihrer Kompetenzen erfahren und führt in ihrem Schlepp eine größere Zahl an delegierten Rechtsakten und Durchführungsverordnungen mit sich. Das gesamte Regelwerk ist trotz seiner Vielfältigkeit überraschend übersichtlich.

Dieses Buch richtet sich sowohl an die Lebensmittelunternehmer als auch an die Überwachungsbehörden. Es verknüpft häufig gestellte Fragen zum Lebensmittelhygienerecht mit den Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus möchte es dazu anregen, Interpretationshilfen wie z. B. Normen und Leitlinien zu nutzen.

Im Rahmen eines solchen Buches kann es nur kurze Antworten geben. Es gibt unzählige Fachartikel und -bücher, aber auch Leitlinien anderer Mitgliedsstaaten oder Interessenverbände, die viele der hier behandelten Themen in der erforderlichen fachlichen Tiefe behandeln. Im Einzelfall ist es sinnvoll, solche Quellen zu nutzen. Das Buch hat seinen Zweck erfüllt, wenn es zum Weiterlesen ermutigt und so zu einem besseren Verständnis des Lebensmittelhygienerechts beiträgt.

Gießen und Rhauderfehn im Frühjahr 2026

Dr. Claudia Eggert, Dr. Wolfgang Kulow