In Zeiten des European Green Deal hat die EU zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zu mehr Umweltschutz und einem nachhaltigeren Wirtschaften führen sollen. Eine dieser ist die neue Richtlinie (EU) 2024/825 zur Änderung der UGP-Richtlinie der Richtlinien 2005/29/EG und der Richtlinie 2011/83/EU (sog. EmpCo-RL), die Verbraucherrechte zum Schutz vor Greenwashing stärken soll. Die Idee dahinter ist, dass transparentere und glaubwürdige Werbeaussagen zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen würden. Um Fortschritte bei dem angestrebten ökologischen Wandel zu erzielen, soll es Verbrauchern erleichtert werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Während der einst geplante rechtliche Rahmen, die Sustainable food system framework initiative nicht weiterverfolgt wird und die ergänzende Richtlinie zu ausdrücklichen Umweltaussagen (sog. Green Claims Directive) auf Eis liegt, bringen die Änderungen durch die EmpCo-Richtlinie 2024/825 für sich genügend Herausforderungen. Viele praktische Fragen zur Abgrenzung von Umweltaussagen, solchen, die hinreichend spezifiziert und damit nicht als allgemeine gelten, sowie zu Nachhaltigkeitssiegeln und den weitreichenden Anforderungen an Zertifizierungssysteme sind offen. Besonders praxisrelevant ist die Frage zu Übergangs- und Abverkaufsfristen über den Stichtag des Anwendungsbeginns der neuen Vorschriften (27. September 2026) hinaus. Zudem beschäftigt viele Akteure der Konsumgüterindustrie, wie die zahlreichen Einzelclaims und Logos stringent eingeordnet werden können. Während die unverbindlichen Fragen und Antworten der EU-Kommission sowie die Gesetzesbegründung zum 3. UGP-Änderungsgesetz Anhaltspunkte bieten können, ist dennoch nach den allgemeinen Grundsätzen des Wettbewerbsrechts eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich.
Die folgenden Ausführungen fußen auf der tiefgründigen Auseinandersetzung mit den aktuellen und neuen Werberegeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und geben Orientierung im Dickicht der Regulatorik sowie praktische Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn dies eine juristische Prüfung einzelner Aufmachungen nicht ersetzen kann, bietet dieser Überblick zu Green Claims wertvolle Ansatzpunkte und hilft, das Problembewusstsein zu schärfen. Konkrete Antworten auf viele Detailfragen werden sich im Zuge neuer Rechtsprechung und Handhabung in der Praxis herauskristallisieren. Somit hört das Recht nie auf, sich weiterzuentwickeln – so wie wir.