68. Aktualisierung – November 2024

Verordnung (EG) 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Die Verordnung (EG) 853/2004 ist eine der wichtigsten Vorschriften für die Fleischwirtschaft. So dürfen gemäß dieser Verordnung Fleischerzeugnisse nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von Betrieben hergestellt wurden, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert bzw. zugelassen worden sind. Mit dieser Ergänzungslieferung erhalten Sie daher nun die ausführliche Kommentierung der Verordnung. Diese zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen und damit Sanktionen vermeiden können.