Thomas Gutheil Die Kommentierung zur neuen Fertigpackungsverordnung wird mit § 28 fortgeführt. Im Verordnungstext geht es konkret um die Anforderungen an die Nennfüllmenge von Fertigpackungen, welche nach Länge oder Fläche gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um rein nationale Regelungen, mit denen im Großen und Ganzen die Regelungen des § 23 der alten Verordnung übernommen und fortgesetzt wurden.
Die schon in der Vorgängerversion bezeichneten anwendbaren DIN-ENNormen wurden im Rahmen dieser Kommentierung auf den aktuellen Stand gebracht. Dieser stellt momentan zwar den „Status quo“ dar, sollte vom Leser jedoch nicht ungeprüft als verbindlich betrachtet werden, da sich eine Vielzahl von Normen ständig in der Überarbeitung befinden und alte Versionen rasch durch neue abgelöst werden.