45. Aktualisierung – April 2024

Themen

Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand: Mit dieser Lieferung erhalten Sie die folgenden Aktualisierungen:

Nährwertbezogene Angaben (Kapitel 3 – Artikel 8 III.2): Die Verordnung (EG) 1924/2006 (HCV) regelt nur nährwertbezogene Angaben, die auf einen besonderen positiven Nährwert eines Lebensmittels hinweisen. Die Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Angaben und die Unterscheidung zu Beschaffenheitsangaben sind nicht immer einfach. Daher müssen Sie in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob eine nährwertbezogene Angabe im Sinne der VO vorliegt.

Schweiz (Kapitel 3 – Artikel 8 III.5): Um Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden, hat die Schweiz viele Regelungen der EU mit ihrem nationalen Recht harmonisiert. Dies ist auch der Fall bei den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Dennoch berücksichtigen die nationalen Regelungen bestimmte Besonderheiten, die sich aufgrund der Historie des nationalen Rechts ergeben haben. Sie erhalten mit dieser Lieferung eine Kommentierung der Schweizer Regelungen zu nährwertbezogenen Angaben.

Nationale behördliche Stellungnahmen und Empfehlungen: Schweiz (Appendix II 4.1): Die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) wird um die nährwertbezogenen Angaben erweitert.