18. Aktualisierung Dezember 2021

Editorial: Schaler Beigeschmack – Der Streit ums „Champagner-Sorbet“ ist beendet

T. Teufer

Das EuGH hat entschieden, dass für ein Lebensmittel, das Champagner als Zutat enthält, nur dann mit der nach EU-Recht geschützten Ursprungsangabe „Champagner“ geworben werden darf, wenn das Produkt seinen Geschmack hauptsächlich durch die Zutat Champagner erhält. Lesen Sie die kritischen Anmerkungen des Autors zu diesem Urteil.

Kapitel III.5.1 Das Regionalfenster

M. Altenhein

Das „Regionalfenster“ ist eine bundesweit einheitliche Herkunftskennzeichnung für regionale Lebensmittel, die zunehmend auf Lebensmitteln im deutschen Markt zu finden ist. Der Verbraucher findet im Deklarationsfeld Angaben zur Herkunft der wesentlichen Rohstoffe und zum Verarbeitungsort. Informieren Sie sich über die einzuhaltenden Regeln und den Vorgang der Lizensierung.

Listen der eingetragenen g.U., g.g.A. und g.t.S.

A. Kiontke

Die Listen der geschützten Bezeichnungen wurden aktualisiert. Sie helfen Ihnen komfortabel auf der Suche nach bereits geschützten Bezeichnungen. Sortiert nach Produktgruppen und alphabetisch angeordnet finden Sie schnell, wonach Sie suchen.