119. Aktualisierung August 2026

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Die LMIV verpflichtet Lebensmittelunternehmer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum anzugeben. Wann ein MHD oder ein Verbrauchsdatum verwendet werden muss und welche Vorgaben zur Kennzeichnung es bei einem Einfrierdatum gibt, hat Frau Dr. Domeier im Kapitel „Mindesthaltbarkeits-, Verbrauchs- und Einfrierdatum“ aktualisiert.

Nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. h) LMIV muss auf Lebensmitteln der verantwortliche Lebensmittelunternehmer mit seinem Namen bzw. seiner Firma und seiner Anschrift angegeben werden. Frau Dr. Domeier hat das Kapitel „Die Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers“ überarbeitet.

Die Europäische Kommission veröffentlichte 2018 einen Fragen-und- Antworten-Katalog zur Anwendung der LMIV. Dieser hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, hilft jedoch in der Praxis, indem die Ziele und die Auslegungsabsichten des europäischen Gesetzgebers verdeutlicht werden. Frau Dr. Domeier hat das Kapitel auf den aktuellen Stand gebracht.

Die Vorgaben zur Kennzeichnung der Herkunft für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel sowie Rind hat Frau Dr. Schneehagen im Kapitel 3.8.7.2 und 3.8.7.3 aktualisiert.

Herr Dr. Weck hat die Änderungen zu rechtlichen Grundlagen bei Feinkost im Kapitel 6 aufgenommen und überarbeitet.