100. Aktualisierung – Juli 2026
Die Verordnung (EU) 2022/1616 regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen von recycelten Kunststoffmaterialien und -gegenständen mit Lebensmittelkontakt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Recyclingverfahren nur dann eingesetzt werden, wenn sie nachweislich geeignet sind, Kontaminanten so zu reduzieren, dass keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe in Lebensmittel migrieren. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung ergeben sich daraus spezifische Kontrollschwerpunkte: Prüfung der Zulassung des eingesetzten Recyclingverfahrens auf EU-Ebene, Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Betriebsbedingungen, Überprüfung der Konformitätserklärungen sowie der Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette. Zudem sind Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme der Betriebe zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf Eingangsmaterial, Dekontaminationseffizienz und Good Manufacturing Practice. Die Verordnung stärkt damit die risikobasierte Kontrolle von Lebensmittelkontaktmaterialien, indem sie klare Anforderungen an Prozessvalidierung, Überwachung und Transparenz stellt und so ein hohes Verbraucherschutzniveau im Kontext der Kreislaufwirtschaft gewährleistet. Heute erhalten Sie die Änderungen an der Verordnung selbst, in der 101. Aktualisierung folgen noch die aktualisierten Anhänge.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 legt einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung amtlicher Kontrollen bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs fest. Sie konkretisiert die Vorgaben der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und regelt insbesondere die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Im Fokus stehen die Organisation und Durchführung der Ante- und Post-mortem-Untersuchung, Anforderungen an amtliche Tierärzte und Fachassistenten, spezifische Kontrollverfahren in Schlachtund Zerlegebetrieben sowie Maßnahmen bei festgestellten Abweichungen. Zudem enthält sie Vorgaben zur Probenahme, zu besonderen Risiken (z. B. Trichinenuntersuchung) und zum Umgang mit gesundheitlich bedenklichem Material. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung bildet die Verordnung die verbindliche Rechtsgrundlage zur risikoorientierten Kontrolle tierischer Lebensmittel und stellt ein einheitliches Vorgehen zur Gewährleistung von Tiergesundheit, Fleischhygiene und Verbraucherschutz in der EU sicher. In dieser Aktualisierung erhalten Sie die Änderungen an der Verordnung selbst, in der 101. Aktualisierung werden Ihnen noch die aktualisierten Anhänge geliefert.