100. Aktualisierung – Februar 2026
Mit der Kommentierung zu Artikel 1 der VO (EU) 2024/1143 wird Gegenstand und Anwendungsbereich der Verordnung erläutert. Sie hebt insbesondere die Ausdehnung der Regelungen auf Wein und Spirituosen hervor und stellt den Begriff der geografischen Angabe als zentralen Sammelbegriff dar. Zudem werden die weiterhin erfassten Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeordnet.
Erhalten Sie mit dieser Aktualisierungslieferung den ersten Teil der Kommentierung zur Verordnung (EG) 853/2004 des europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, welche die allgemeinen Hygienevorschriften der VO (EG) Nr. 852/2004 um besondere Anforderungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs ergänzt. Sie gilt insbesondere für Fleisch, Fischereierzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Geflügel, Wild sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.