Wer weiß, worauf die Behörden achten, kann darauf reagieren und häufig beanstandete Kennzeichnungsmängel vermeiden. In dieser Aktualisierungslieferung werden abschließend die ausstehenden Warengruppen und ihre Beanstandungsgründe im Hinblick auf die Kennzeichnung aus dem Jahr 2022 aufgeführt. Dazu zählen u.a. Gemüse- und Obsterzeugnisse, Pilzerzeugnisse, alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke, Zucker, Süßwaren, Konfitüren und weitere Fruchtzubereitungen, Kaffee, Säuglings- und Kleinkindernahrung, diätetische Lebensmittel, Fertiggerichte und Gewürze.
20. Aktualisierung – Januar 2025
Beanstandungen der Kennzeichnung – Jahresberichte der Überwachungsbehörde 2022 | Kap. IV. 6.5
Kerstin Dieter