Nahrungsergänzungsmittel unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften. Neben gesetzlichen Regelungen spielt „case law“ eine wichtige Rolle. Von Bedeutung sind hierbei die Beschlüsse des ALS des ALTS, die den Charakter von Sachverständigengutachten haben. Die Beschlüsse dieser beiden Gremien regeln auch die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln durch die Überwachungsbehörden. Sie sollten daher bei der Herstellung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln berücksichtigt werden. Wir haben die Stellungnahmen des ALS und des ALTS zu Nahrungsergänzungsmitteln, Spezial-Lebensmitteln und ergänzenden bilanzierten Diäten für Sie aktualisiert. Damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die Beurteilung Ihrer Produkte geht! (Kap. 2.7.1)
23. Aktualisierung – September 2024
Beschlüsse des ALS und ALTS