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Die Einstufung von Substanzen, die sowohl als Lebensmittel als auch als Arzneimittel in Erscheinung treten können, gehört seit Jahren zu den anspruchsvollsten regulatorischen Aufgaben. Hierzu wurde im Jahr 2013 die „Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen“ vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ins Leben gerufen. Sie bildet heute das zentrale wissenschaftliche Beratungsgremium, wenn es darum geht, die Sicherheit, Verkehrsfähigkeit und rechtliche Einordnung solcher Stoffe fundiert zu beurteilen.
Die Stellungnahmen der Kommission haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Orientierungsrahmen. Sie spiegeln nicht nur den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion wider, sondern zeigen auch, wie dynamisch sich die Bewertung einzelner Stoffe durch neue Datenlagen – etwa durch aktualisierte EFSA‑Bewertungen – verändern kann. Dieses neue Kapitel widmet sich daher den zentralen Stellungnahmen der Kommission sowie ihrem regulatorischen Kontext und zeigt auf, welche Entwicklungen und Kontroversen bei der Verwendung bestimmter Substanzen zu beachten sind.