Auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung:
8854
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)
Vom 10. Juni 1998
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8854
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)
Vom 10. Juni 1998
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
---|---|---|---|---|
Art. 15 der VO zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien | 23.12.2004 | Änderung m.W.v. 01.01.2005 | ||
Art. 3 Abs. 2 der VO zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änd. von Arbeitsschutzverordnungen | 15.11.2016 | Änderung m.W.v. 19.11.2016 | ||
Art. 27 des G zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung | 27.06.2017 | Änderung m.W.v. 31.12.2018 | ||
Art. 1 der 1. Änd.-VO | 19.12.2022 | Änderung m.W.v. 01.04.2023 | ||
Einfügung m.W.v. 01.04.2023 |
Auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: