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Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorge­gesetz – ESVG)*

Vom 4. April 2017

(BGBl. I 2017 Nr. 19, S. 772), zul. geänd. durch Art. 12 des G zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr vom 2.3.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 56)
Änderungshistorienicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

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Verkündet als Art. 1 des G zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise.