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Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG)*
Vom 4. April 2017
Verkündet als Art. 1 des G zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise.