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Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung – KonfV)*
Vom 23. Oktober 2003
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung (ABl. EG 2002 Nr. L 10 S. 67) in deutsches Recht umgesetzt.
Diese Änderung ist textlich nicht erfasst; sie tritt gemäß Art. 5 der genannten Verordnung am 14.6.2026 in Kraft.