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Mitteilung C/2025/3004 der Kommission Leitlinien zur Begriffsbestimmung von „ähnlichen Verwendungsbedingungen in der gesamten Union“ gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
Vom 4. Juni 2025