151. Aktualisierung – Dezember 2025

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Die APODesinfVO regelt in Schleswig-Holstein die beruflichen Anforderungen für den Gesundheitsfachberuf der staatlich anerkannten Desinfektorin bzw. staatlich anerkannten Desinfektors. Sie legt fest, welche Voraussetzungen BewerberInnen erfüllen müssen, wie die Ausbildung aufgebaut ist, welche Standards Schulen einhalten müssen und wie die staatliche Prüfung durchgeführt wird. Ziel der Verordnung ist es, eine qualifizierte Ausbildung sicherzustellen, damit DesinfektorInnen fachgerecht zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beitragen können.

Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiber­verordnung – MPBetreibV) | Kap. 3.1.2

Die MPBetreibV regelt das sichere Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen. Sie legt fest, welche Pflichten Betreiber, Benutzer und Versorgende haben – etwa zu Einweisung, Instandhaltung, Aufbereitung, Dokumentation, IT-Sicherheit und Qualitätssicherung. Ziel der Verordnung ist es, durch klare organisatorische und technische Anforderungen die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten zu gewährleisten und den ordnungsgemäßen Umgang mit Medizinprodukten – einschließlich Software und Implantaten – sicherzustellen.



Weitere Beiträge dieser Aktualisierungslieferung:

6.16.1

Keuchhusten (Pertussis)

6.39.1

Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster)

7.8.3

MPox

16.2.5

Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen

28.1.0

Desinfektion in der Trinkwasseraufbereitung