116. Aktualisierung – September 2024

I Fleischhygiene und -untersuchung

Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 wurden Änderungen der Anlagen II und III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vorgenommen. Sie betreffen unter anderem Regelungen zu Wildbearbeitungsbetrieben zur Zulassung mobiler Schlachtanlagen und zur Identitätskennzeichnung bei bestimmten Tierseuchen. Die Kommentare der Anhänge II und III wurden insgesamt an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.

III Anforderungen Lebensmittel, allgemein

Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Aufgrund kontinuierlicher technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen, die das Risikobewertungsverfahren immer komplizierter machen, und der Notwendigkeit, eine große Zahl wissenschaftlicher Gutachten pro Jahr zu erstellen, wurde das Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe in zwei neu geschaffene Gremien aufgeteilt. Diese heißen „Gremium für Lebensmittelenzyme“ und „Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien“.

Infektionsschutz­gesetz

Der Auszug des Infektionsschutzgesetzes enthält nun nur noch die für das Fleischhygiene- Recht relevanten Paragrafen.

Das europäische Schnellwarnsystem (RASFF)

Mit dieser Aktualisierungslieferung wird das Kapitel auf den neuen rechtlichen Stand gebracht. RASFF wird mit den Informationssystemen der Kommission in weiteren Aufgabengebieten (z. B. Tierseuchenbekämpfung, Pflanzengesundheit, Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe zwischen den Mitgliedsstaaten und dem Handel mit tierischen Produkten und Erzeugnissen) in dem Informationsmanagementsystem IMSOC (Information Management System for Offical Controls) zusammengeführt. Die Zahl der eintreffenden Meldungen über das europäische Schnellwarnsystem RASFF ist enorm und beschäftigt Behörden und Lebensmittelunternehmen reichlich.