58. Aktualisierung – Dezember 2025
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 | Kap. V.10
Uwe Petersen und Sabine Kruse
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 legt zulässige Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln fest und sichert so Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Sie verpflichtet Futtermittelhersteller zu regelmäßigen Kontrollen und zur Einhaltung der Grenzwerte. Einheitliche EU-Standards fördern fairen Wettbewerb und Vertrauen von Kunden und Verbrauchern. Zudem schützt die Verordnung vor rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der Kommentar hilft, die Vorgaben praxisnah umzusetzen und die Qualität der Futtermittel zu sichern. Heute erhalten Sie den zweiten Teil.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 | Kap. XII.2
Uwe Petersen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 ist für Sie als Futtermittelhersteller wichtig, weil sie festlegt, welche pflanzlichen Rohstoffe aus bestimmten Drittländern aufgrund erhöhter Risiken – etwa durch Aflatoxine, Pestizide oder Salmonellen – beim Import in die EU besonders streng kontrolliert werden. Das kann zu zusätzlichen Dokumentationspflichten, längeren Lieferzeiten und höheren Kosten führen und wirkt sich direkt auf Ihre Beschaffung und Produktion aus. Ein Kommentar zu dieser Verordnung hilft Ihnen, die komplexen rechtlichen Vorgaben besser zu verstehen und korrekt umzusetzen. Er zeigt, welche Pflichten für Sie gelten, wie Sie Kontrollen und Nachweise richtig handhaben und wie Sie Ihren Betrieb rechtssicher organisieren. So unterstützt er Sie dabei, die Anforderungen effizient zu erfüllen und die Futtermittelsicherheit dauerhaft zu gewährleisten.