Wie in der Basis-Verordnung geregelt, dürfen nur sichere Lebensmittel hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften vor. Aber nicht alle Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden strafrechtlich geahndet. Welche Fallstricke hier zu beachten sind und wie Sie sich vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen können, erfahren Sie in dem neuen Kapitel 1.10.
26. Aktualisierung – September 2025
Verwaltungs- und Strafverfahren | Kap. 1.10
Peter Hahn
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften. Neben gesetzlichen Regelungen spielt „case law“ eine wichtige Rolle. Von Bedeutung sind hierbei die Stellungnahmen des ALS sowie die Beschlüsse des ALTS, die den Charakter von Sachverständigengutachten haben. Die Aussagen dieser beiden Gremien regeln auch die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln durch die Überwachungsbehörden. Sie sollten daher bei der Herstellung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln berücksichtigt werden. Wir haben die Stellungnahmen des ALS und die Beschlüsse des ALTS zu Nahrungsergänzungsmitteln, Spezial-Lebensmitteln und ergänzenden bilanzierten Diäten für Sie aktualisiert. Damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die Beurteilung Ihrer Produkte geht!