Anerkennungsgesetz - So unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse

Kapitel auf einen Blick

Ulrike Weidemann

Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter ist für Pflegeeinrichtungen mit vielen Vorteilen verbunden. Bevor Mitarbeiter aus anderen Ländern einen Arbeitsvertrag unterschreiben können, sind jedoch einige gesetzliche Hürden zu nehmen. Im Zuge der zunehmenden Europäisierung baut der Gesetzgeber nach und nach die Hürden und Hemmnisse ab. Eine Schranke fiel am 1. Mai 2011 mit der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit, eine weitere ab dem 1. März 2012 mit Inkrafttreten des so genannten Anerkennungsgesetzes deutlich reduziert. Weitere Reformstufen kamen ab November 2023 mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungs­gesetz hinzu.

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