Mit der Neustrukturierung der professionellen Pflegeausbildung und der damit verbundenen Veröffentlichung des Pflegeberufegesetzes am 1. Januar 2020 ging auch das erstmalige Festschreiben von speziellen Vorbehaltsaufgaben, die nur ausgebildete Pflegefachkräfte übernehmen dürfen, einher. Die Herausforderungen der Generalistik waren schnell in aller Munde und mussten in den stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten vor Ort zwingend umgesetzt werden.
Das Bewusstsein und der Handlungsbedarf, der sich auf die Vorbehaltsaufgaben bezog, gingen vor diesem Hintergrund größtenteils unter. Da drei Monate später auch noch die Corona-Pandemie Deutschland mit voller Wucht getroffen und beschäftigt hat, ist es verständlich, wenn heute Pflegefachkräfte und auch Pflegedienstleitungen sich diesem Thema immer noch nicht gewidmet haben. Nutzen Sie den Inhalt des folgenden Artikels, um diese Lücke in Ihrem Betrieb aufzuarbeiten. Ihr zusätzlicher Bonus: In Kombination mit dem neuen Personalbemessungsverfahren (PeBeM) kann das Thema sehr gut aufgegriffen werden!