Vorwort

Dieses Fachbuch widmet sich der rechtlichen Systematik und praktischen Umsetzung der Nährwertkennzeichnung – auch als Nährwertdeklaration bezeichnet – in Form eines strukturierten Frage-Antwort-Katalogs. Die Begriffe „Nährwertkennzeichnung“ und „Nährwertdeklaration“ werden im vorliegenden Werk synonym verwendet, da auch der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations­verordnung LMIV) keine terminologische Differenzierung vornimmt.

Ziel dieses Werkes ist es, sowohl Praktikern der Lebensmittelwirtschaft als auch interessierten Lesern eine fundierte Orientierungshilfe bei der rechtskonformen Anwendung der Vorschriften zur Nährwertkennzeichnung zu bieten. Dabei wird der Fokus auf praxisrelevante Detailfragen gelegt, die in der juristischen und behördlichen Auslegungspraxis des Lebensmittelsektors differenziert sind, denn das Lebensmittelrecht ist – nicht zuletzt aufgrund seiner europarechtlichen Prägung – einem kontinuierlichen Wandel unterworfen.

Ein wesentlicher Meilenstein in der Harmonisierung der lebensmittelrechtlichen Informationspflichten war die Einführung der LMIV im Jahr 2011, deren verbindliche Anwendung hinsichtlich der Nährwertdeklaration seit dem 13. Dezember 2016 für alle vorverpackten Lebensmittel verpflichtend ist.

Ergänzend hierzu wurde auf nationaler Ebene mit der Lebensmittelinformations-Durchführungs­verordnung (LMIDV) im Jahr 2017 ein präzisierender Rechtsrahmen geschaffen, der insbesondere Detailregelungen zur Umsetzung der LMIV in Deutschland enthält.

Trotz dieser normativen Grundlagen verbleiben in der Praxis zahlreiche Auslegungsfragen, deren Klärung der Rechtsprechung der nationalen Gerichte sowie letztinstanzlich dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) obliegt. In der Folge sind frühere Leitlinien und FAQ-Dokumente der Europäischen Kommission teilweise überholt oder bedürfen einer kritischen Neubewertung.

Die fortlaufende Judikatur trägt einerseits zur weiteren Differenzierung des Rechts bei, eröffnet andererseits aber auch neue Perspektiven für eine rechtssichere und verbraucherfreundlichere Kennzeichnungspraxis.

Diese Dynamik ist Ausdruck eines übergeordneten Ziels: der Stärkung der Verbraucherautonomie durch transparente, verständliche und vergleichbare Informationen über die ernährungsphysiologischen Eigenschaften von Lebensmitteln. Die Nährwertkennzeichnung leistet damit einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit und zur Förderung einer informierten Kaufentscheidung im Sinne des Artikels 169 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).