99. Aktualisierung – April 2026
Die Verordnung (EU) 2023/915 ist für das Lebensmittelhygienerecht von zentraler Bedeutung, da sie verbindliche Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt. Dadurch konkretisiert sie die allgemeine Pflicht zur Inverkehrgabe sicherer Lebensmittel durch klar messbare Grenzwerte. Sie trägt somit wesentlich zur Harmonisierung der Vollzugspraxis innerhalb der EU bei, erhöht die Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und stärkt den präventiven Gesundheitsschutz. Für Sie in der Umsetzung bedeutet dies: Die Verordnung schafft eindeutige, überprüfbare Maßstäbe für betriebliche Eigenkontrollen (z. B. im Rahmen von HACCP) und ermöglicht den Überwachungsbehörden eine rechtssichere, einheitliche Kontrolle. Ihr Wert liegt somit in der praktischen Operationalisierung und effektiven Durchsetzbarkeit des Hygienerechts.
Ein wissenschaftlicher Kommentar zur Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier- LMÜV; Verordnung vom 8. August 2007, BGBl. I S. 1816) ist für Sie ein zentrales Auslegungsinstrument im Bereich der Überwachung tierischer Lebensmittel. Er präzisiert unbestimmte Rechtsbegriffe, erläutert systematische Bezüge zum EU-Hygienerecht und unterstützt eine einheitliche Vollzugspraxis. Dadurch erhöht er die Rechtssicherheit und erleichtert die sachgerechte Umsetzung und Kontrolle lebensmittelrechtlicher Anforderungen. Der Herausgeber hat den Kommentar vollständig für Sie aktualisiert.
Eine fachliche Darstellung zur Auslegung einzelner Flexibilitätsbestimmungen der EUHygieneverordnungen – insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – ist für Sie in der Praxis von großer Bedeutung. Sie verdeutlicht, wie die vorgesehenen Abweichungs- und Anpassungsmöglichkeiten rechtlich einzuordnen sind und unter welchen Voraussetzungen sie angewendet werden dürfen. Dadurch erhalten Sie Orientierung für eine sachgerechte und verhältnismäßige Umsetzung im Vollzug. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass betriebliche Erleichterungen nur im Rahmen des unionsrechtlich vorgegebenen Schutzniveaus genutzt werden und die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigt wird.