110. Aktualisierung – Oktober 2025

Regelmäßig wird vor Gerichten um die Frage gestritten, ob eine gesundheitsbezogene Aussage zu einem sogenannten Botanical zulässig ist. Hier hat der EuGH nun ganz klar Stellung bezogen. Lena Finster ordnet das Urteil für Sie ein und erläutert den Hintergrund.

Mit diesem wegweisenden Urteil hat der EuGH dem Bio-Logo der Europäischen Union auf Arznei-Tees eine klare Absage erteilt. Er beantwortete damit ein Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf, welches nun in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung entscheiden muss.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg zeigt, wie schwierig es ist, bei gesundheitsbezogener Werbung zwischen zulässiger und unzulässiger Angabe zu unterscheiden. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob die Bezeichnung „ImmunStark” auf einer Bonbonverpackung eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe ist bzw. ob sie ausreichend mit einer zugelassenen konkreten Angabe gekoppelt war.