57. Aktualisierung – September 2025
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 | Kap. V.10
Uwe Petersen und Sabine Kruse
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist für Sie als Futtermittelhersteller von großer Bedeutung, weil sie die zulässigen Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln regelt. Damit wird gewährleistet, dass Futtermittel sicher sind und weder die Tiergesundheit noch die Lebensmittelsicherheit gefährden. Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihre Rohstoffe und Endprodukte genau überwachen und sicherstellen müssen, dass die geltenden Rückstandshöchstwerte eingehalten werden. Diese Vorgaben schaffen europaweit einheitliche Standards, sorgen für fairen Wettbewerb und stärken das Vertrauen von Abnehmern und Verbrauchern in Ihre Produkte. Gleichzeitig schützt die Verordnung Sie vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, denn Überschreitungen der Höchstgehalte können zu Marktverboten, Rückrufen oder Sanktionen führen. Indem Sie die Vorgaben konsequent umsetzen, sichern Sie die Qualität und Sicherheit Ihrer Futtermittel sowie die Stabilität Ihres Geschäftsbetriebs. Die beiden Herausgeber kommentieren die Verordnung für Sie, wodurch Ihnen der Praxistransfer leichter gelingt.
Verordnung (EU) 2017/625 | Kap. XI.2
Bernhard Eckstein
Die Verordnung (EU) 2017/625 ist für Sie als Futtermittelhersteller wichtig, weil sie den Rahmen für amtliche Kontrollen in der EU vorgibt. Sie gewährleistet, dass Futtermittel regelmäßig und nach einheitlichen Standards überprüft werden, um Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit zu sichern. Für Sie heißt das: funktionierende Eigenkontrollen, transparente Prozesse und die Einhaltung aller Vorgaben. Die Verordnung schafft faire Wettbewerbsbedingungen, stärkt das Vertrauen in Ihre Produkte und sieht bei Verstößen strenge Sanktionen vor. So sichern Sie Qualität, Marktstellung und Reputation. Der Autor erläutert die Paragraphen für Sie zur leichteren Anwendung.