In der ambulanten Pflege ist der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeiter eine wesentliche Bedingung für die Gewährleistung guter Pflege. Dabei ist es für die Arbeitgeber aufgrund der zahlreichen Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen oft schwer, einen Überblick über die eigentlichen Pflichten zu behalten.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass das Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen, ausgenommen Haushaltangestellte in privaten Haushalten, gilt (§ 1 ArbSchG).
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist nach § 1 Abs.1, Satz 1 die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.