Kapitel 2
Erstellung des Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten, ihrer Liste und der Verfahren für ihre schrittweise Überprüfung
Artikel 2 Erstellung des Arbeitsprogramms
Artikel 3 Liste der bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten
Artikel 4 Antrag auf Aufnahme in das Arbeitsprogramm zur schrittweisen Überprüfung
Artikel 6 Annahme des Arbeitsprogramms
Artikel 7 Gemeinsamen Datennutzung, Meldung geplanter Studien und Beratung vor der Antragstellung