Vorwort

Lebensmittelunternehmen verarbeiten europaweit täglich eine Vielzahl von Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Hierbei fallen erhebliche Mengen an Material an, die nicht (mehr) als Lebensmittel verwendet oder verzehrt werden sollen. Gemeinhin werden diese Stoffe als „Lebensmittelabfälle“ bezeichnet.

Anh. II Kap. VI der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 widmet sich dem Umgang mit „Lebensmittelabfällen“. Das Kapitel ist kurz und übersichtlich. Inhaltlich bestimmt es, dass Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, entfernt werden müssen, damit eine Anhäufung dieser Abfälle vermieden wird.

Weiterhin sollen Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle in verschließbaren Behältern gelagert werden und es müssen geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen getroffen werden. Rudimentär heißt es weiterhin, dass Abfallsammelräume so konzipiert und geführt werden müssen, dass sie sauber und erforderlichenfalls frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können. Zuletzt sollen alle Abfälle nach geltendem Gemeinschaftsrecht hygienisch einwandfrei und umweltfreundlich entsorgt werden und es ist streng darauf zu achten, dass Lebensmittel weder direkt noch indirekt durch sie kontaminiert werden.

Die vorgenannten Regelungen verleiten zu der Annahme, dass der Umgang mit Lebensmittelabfällen, insbesondere solchen tierischen Ursprungs, rechtlich nur spärlich geregelt ist. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall, da sich eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen mit „Lebensmittelabfällen“, wenn auch unter anderer Bezeichnung („tierische Nebenprodukte“), beschäftigt.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Rechtsänderungen auf europäischer Ebene sowie die seit der Erstauflage bis Oktober 2022 ergangene nationale und europäische Rechtsprechung. Weiterhin wurde das Werk u. a. um umfassende Ausführungen zu den Verfütterungsverboten, der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 – sofern futtermittelrechtlich relevant – sowie die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr ergänzt. Dieses Werk soll dem Seitenwechsel Interessierten sowie dem Praktiker einen Einstieg in die Materie des Tierische-Nebenprodukte-Rechts geben.

An dieser Stelle möchte ich den zahlreichen Unterstützern, Sachverständigen und Ansprechpartnern in den amtlichen Überwachungen der Bundesländer, den Landesoberbehörden sowie den Landesministerien danken, die trotz ihrer erheblichen Arbeitsbelastung stets ein offenes Ohr für Diskussionen und Fragen hatten und bereitwillig praktische Zusammenhänge und Erfahrungen aus der Überwachung mit mir geteilt haben.

Mein weiterer Dank gilt meinen Kollegen Sascha Schigulski, Manuel Immel, Christian Weigel, Sandra Idel und Jasmin van Munster, die erheblich zur Fertigstellung dieses Werkes beigetragen haben.

Abschließend danke ich auch meiner Familie für ihre Geduld und die Unterstützung bei der Erstellung dieses Werkes.

Gummersbach, im November 2022

Prof. Dr. Clemens David Comans Seitenwechsel