Vorwort zur 2. Auflage

Seit der 1. Auflage im Jahr 2017 hat sich in nur 24 Monaten bis zur 2. Auflage in 2019 viel zur Bewusstmachung und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug getan. Der Fachbegriff „Food Fraud/Lebensmittelbetrug“ wandelt sich langsam um in den Begriff „Food Crime/Lebensmittelkriminalität“ – signalisierend, dass immer öfter fest gestellt wird, dass Lebensmittelbetrug nicht unbedingt die Idee eines einzeln Handelnden ist, sondern oftmals die Tat eines Netzwerks von Kriminellen. Die Amtliche Überwachung hat sich spiegelbildlich aufgestellt: „Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Food Crime“ hat in 2018 klar empfohlen, dass bei der Verfolgung von Lebensmittelkriminalität die amtliche Überwachung, die Zollbehörden, die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaften deutlich enger zusammen arbeiten müssen – und zwar länderübergreifend. Diese eigentlich selbstverständliche Erkenntnis ist deshalb wegweisend, weil ähnliche Ansätze der länderübergreifenden Tätigkeit unter Einbeziehung des Zolls und von Staatsanwaltschaften im Rahmen der „normalen Überwachung“ regelmäßig am „Gebot des Föderalismus“ scheitern oder aber einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen, dass der ursprünglich zu untersuchende, ggf. fehlerhafte Herstellprozess zum Inspektionszeitpunkt schon nicht mehr existiert.

Auch die EU hat mit der Installation einer behördeninternen, zentralen Datenbank für ‚Lebensmittelbetrug‘ ihren Teil dazu beigetragen, betrügerisches Verhalten europa- und weltweit zu erfassen und zu kommunizieren.

Die Lebensmittelunternehmer stehen einer öffentlichen Diskussion zum Thema Lebensmittelbetrug nach wie vor äußerst zurück haltend gegenüber. Niemand möchte gerne zugeben, dass er betrogen worden ist, denn das wird zwangsläufig als Zeichen der Blindheit oder gar Inkompetenz über die Warenkunde entlang der supply chain gewertet. Gleichwohl – allein die Verkaufszahlen des vorliegenden Buches in der 1. Auflage zeigen, dass ein hohes Interesse an Aufklärung vorliegt. Die Tatsache, dass die Zertifizierungstandards des Lebensmittelhandels „BRC“ und „IFS“ inzwischen Module zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug in ihr System eingefügt haben, zeigt, dass inzwischen alle Prozessbeteiligten sich der Bedeutung dieses Themas bewusst sind. Seitenwechsel

Letztlich zeigen die Berichte der internationalen Aktionen von EUROPOL/INTERPOL zur Bekämpfung der weltweit vernetzten Lebensmittelkriminalität unter dem Aktionsnamen „OPSON“ jedes Jahr aufs neue, dass dieses Thema weder auf eine bestimmte Branche, Produktgruppe, bestimmte Länder oder bestimmte Prozesse beschränkt und oft international koordiniert ist oder sich multinational auswirkt.

Jeder Einkäufer und jeder QS-Leiter ist mehr denn je gut beraten, sich mit diesem Thema aktiv zum Wohle seines Unternehmens auseinander zu setzen.

U. Nöhle Seitenwechsel