Vorwort zur dritten Auflage

Dieser Praxisleitfaden soll für Sie eine Hilfestellung bei der Verwendung des Nutri-Scores sein. Mit der dritten Auflage möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen. Wie in den vorangegangenen Auflagen finden Sie in einem Teil A die rechtlichen Fragen zum Nutri-Score, zu denen auch die Registrierung gehört, und in einem Teil B umfassende Informationen zur Berechnung des Nutri-Scores.

Insbesondere zwei Neuerungen haben eine Aktualisierung des Praxisleitfadens seit der zweiten Auflage erforderlich gemacht. Die erste Neuerung betrifft einerseits die Beauftragung der RAL als Regulator für Deutschland und die Einführung von besonderen Bedingungen für Deutschland in der Markensatzung, durch die der RAL besondere Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung des Nutri-Score-Systems eingeräumt wurden. Beides erfolgte im Februar 2023. Die zweite wesentliche Neuerung betrifft die weitreichenden Aktualisierungen des Algorithmus zur Berechnung des Nutri-Scores, die zum 31.12.2023 in Kraft treten werden. Die Aktualisierung des Algorithmus dürfte von Relevanz für nahezu alle Lebensmittelunternehmer sein, die den Nutri-Score verwenden.

Mit der Markensatzung zum Nutri-Score vom 24.04.2023 wurden die neuen rechtlichen Grundlagen für die Umstellung des Algorithmus vom ursprünglichen auf den aktualisierten Algorithmus geschaffen. Diese Markensatzung enthält neue Berechnungsgrundlagen zum Nutri-Score für die drei Produktgruppen „feste Lebensmittel“, „Fette und Öle“ und „Getränke“. Die Anpassungen beruhen auf den Vorschlägen des wissenschaftlichen Gremiums nach Annahme durch den Lenkungsausschuss. Beide Gremien wurden von den COEN („Countries officially engaged in Nutri-Score“) zur koordinierten Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus eingesetzt. Es sind weitere Vorschläge für eine Anpassung des Algorithmus für die vierte Produktgruppe „Obst und Gemüse“ angekündigt. Diese Vorschläge sollen nur noch geringfügige Modifikationen des Algorithmus beinhalten. Sie sind nicht vor 2024 zu erwarten. Auch bezüglich dieser Änderungen ist zu erwarten, dass sie in eine noch zu verabschiedende Markensatzung aufgenommen werden.

Für Lebensmittelunternehmer bedeutet dies, dass sie überprüfen müssen, ob der bislang von ihnen verwendete Nutri-Score-Buchstabe auf Etiketten oder in der Werbung beibehalten werden darf oder ob sie Anpassungen vornehmen müssen. Der aktualisierte Algorithmus tritt bereits am 31.12.2023 in Kraft. Die Markensatzung enthält detaillierte Umstellungsfristen, die für Inhaber- und Vertriebsunternehmer unterschiedlich sind. Wurde ein Produkt bereits vor dem 31.12.2023 mit dem ursprünglichen Nutri-Score auf der Produktverpackung in den Verkehr gebracht, so wird dem Inhaberunternehmer für die Umstellung eine Frist von 24 Monaten inklusive Abverkaufsfrist gewährt.

In Teil A des Leitfadens finden Sie Informationen zu den Übergangsfristen und in Teil B detaillierte Informationen zur Berechnung der Nährwertpunktzahl und zur Bestimmung des Klassifizierungslogos nach dem ursprünglichen und dem aktualisierten Algorithmus. Da beide Berechnungssysteme parallel bis zum 31.12.2025 Anwendung finden werden, sind in Teil B weiterhin beide Berechnungsmethoden enthalten, wobei der Schwerpunkt auf dem aktualisierten Algorithmus liegt.

Unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir viel Freude mit diesem Werk! (Kritik und Anmerkungen senden Sie bitte an: info@gpkh.eu.)

Gummersbach und Bielefeld im August 2023

Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M.

Dr. Petra Alina Unland Seitenwechsel