„Die hohe Trinkwasserqualität und -verfügbarkeit in Deutschland ist das Ergebnis einer Erfolgsgeschichte, um die uns viele Staaten und Regionen beneiden“.
So formulierte es 2016 die damalige Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Frau Maria Krauzberger, in ihrer Broschüre „Rund um das Trinkwasser“1.
Deutschland verfügt über ein hohes technisches Niveau in der Trinkwassertechnik und ein straffes Kontrollnetz zur Überwachung der Trinkwasserqualität. 2019 lieferten weit über 99 % der großen Wasserversorger kontinuierlich einwandfreies Trinkwasser an die Verbraucher. Dennoch waren über das Jahr 2019 verteilt insgesamt ca. zwölf Millionen Bürger einmalig von einem Nachweis von „coliformen“ Bakterien und ca. 500.000 Verbraucher durch den Fäkalkeim „Escherichia coli“ im Trinkwasser betroffen.
Dennoch: Trinkwasser ist nicht keimfrei und muss es auch nicht sein. Es muss „rein und genusstauglich“ sein und darf keine Krankheitserreger oder Stoffe enthalten, die eine „Gesundheitsschädigung besorgen lassen“.
Wir verfügen über eine Unzahl profunder technischer Regeln im Trinkwasserbetrieb. Das Umweltbundesamt gibt regelmäßig aktuelle Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasser heraus. Die Gesundheitsämter überwachen zuverlässig die Trinkwassergewinnung. Warum braucht es dann noch eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung zu Risiken beim Umgang mit Trinkwasser?
Eigene Verantwortung für Gebäude
Es gibt eine entscheidende Schwachstelle im weiten Netz der Trinkwasserversorgung insbesondere auf den letzten Metern zum Verbraucher: Komplexe Gebäude mit ihren umfassenden Trinkwasserinstallationen und nutzerspezifischen Entnahmemöglichkeiten. Hier greift weitgehend die Verantwortung der Besitzer bzw. Betreiber und den mit der Wasserversorgung dieser Gebäude Beauftragten. Auch hier kontrolliert der Staat. Diese bezieht sich aber im Wesentlichen auf die Endpunktkontrolle des Trinkwassers sowie auf die Überwachung der Pflichten der Betreiber. Messwerte für z. B. Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder definierte chemische Parameter müssen periodisch erhoben werden. Lediglich bei Beanstandungen erwachsen weitergehende Anforderungen an eine reaktive Gefahrenabwehr. Für ein umfassendes Qualitätsmanagement tragen die Eigentümer und Betreiber dagegen selbst die Verantwortung.
Komplexes Netz der Verantwortung
Dieser Kompass gibt Orientierung zu folgenden Fragen, die sich jeder Betreiber einer Gesundheitseinrichtung, in dem „Dritte“ versorgt, gepflegt oder beherbergt werden, stellen sollte:
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Welche besonderen Risiken treten bei der Nutzung von Trinkwassersystemen in Gesundheitseinrichtungen auf und wie bewerte ich diese? |
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Wer trägt für die Sicherheit des Trinkwassers in solchen Gebäuden die Verantwortung und wie sind diesbezüglich die Rollen verteilt? |
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Wie kann ein Qualitätsmanagement aussehen, welches präventiv und zielgruppengerecht sicheres Trinkwasser garantiert. |
WHO bietet fachliches Grundgerüst
Basis für diesen Kompass ist die Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Water Safety in Buildings“. Sie fokussiert auf eine risikobasierte Trinkwassersicherheit, welche bereits in der EU-Richtlinie Einzug gehalten hat. Mit der nun herausgegebenen Novellierung der deutschen Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wird das Konzept auch national verstärkt umgesetzt.
Jeder Gebäudeeigentümer ist diversen rechtlichen und vertraglichen Pflichten unterworfen. Daneben gebietet es die Fürsorge für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden, gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu vermeiden oder abzuwehren. Zudem unterliegt jeder Betreiber der Grundpflicht des verkehrssicheren Betriebs einer verantworteten Anlage, also auch einer Gebäudewasserversorgungsanlage gemäß dieser Verkehrssicherungspflicht.
Wir Autoren hoffen, dass Sie in diesem Kompass eine übersichtliche, leicht verständliche Orientierung zu einem sicheren Trinkwasserbetrieb in Ihrer Einrichtung finden.
Dr. med. Peter Lüke
Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Rainer Kryschi