Vorwort

Glücklich ist, wer vergißt, was doch nicht zu ändern ist.

(Fledermaus, Johann Strauß)

Wer kauft sich eigentlich noch einen Kommentar? Man bekommt doch alles im Internet – umsonst! So denken heute viele Menschen. Und die Gesetzgeber glauben offenbar, sie müssten diesen Vorstellungen entsprechen. Urheberrechtsschutz war gestern, heute gibt es Freibier für alle!

Und dennoch: So wie das legendäre gallische Dorf, das sich dem Trend seiner Zeit widersetzte, haben wir für dieses Werk noch einmal Literatur und Rechtsprechung durchforstet, um die Auswüchse einer schier unglaublichen Verordnung besser erkennbar und für Sie verständlicher zu machen.

Jahrtausende hat sich unsere Zivilisation ohne Werbeverbote entwickelt. Jetzt legen wir uns Fesseln an, von denen Mitarbeiter in Lebensmittelunternehmen, Beamte, Richter, Naturwissenschaftler und Rechtsanwälte auskömmlich leben können, ohne dass es die Zivilisation weiterzubringen scheint. Hätten wir uns doch auf sinnvolle Dinge konzentriert, etwa die Virenbekämpfung! Was soll’s, nehmen wir es mit Johann Strauß (s. o.) und vergessen den Gesamtzusammenhang. Es nützt ja nichts.

Unser Dank gilt diesmal unseren unverwüstlichen Sekretärinnen Sabine Moritz und Lisa Pinnow, unseren wissenschaftlichen Mitarbeitern Thea Hustede und cand. iur. Jonas Vaupel sowie Dr. Christine Gardyan und Susanne Mewes. Außerdem gilt unverändert das, was wir bereits im Vorwort zur ersten Auflage geschrieben haben. Wenn Sie zu diesem Werk Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte.

Hamburg/Berlin, 30.4.2020

Astrid Seehafer und Moritz Hagenmeyer Seitenwechsel