87. Aktualisierung – Juni 2025

Die Stellungnahmen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) sind für die rechtliche Beurteilung von Streitfragen höchst relevant. Anhand der Stellungnahmen des ALS ist die Interpretation bzw. die praxisnahe Auslegung von Gesetzestexten deutlich einfacher. Bei Fragestellungen, die Sie nicht eindeutig aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantworten können, ist es sinnvoll, in den Stellungnahmen nachzuschlagen. Dort werden Sie in vielen Fällen Hinweise darüber finden, wie Sie sich in Ihrem speziellen Fall verhalten sollten.

Mit dieser Ergänzungslieferung erhalten Sie drei weitere interessante lebensmittelrechtliche Entscheidungen, die den Backwarenbereich betreffen. So hat sich der EuGH mit der Frage befasst, wie Schokoladenerzeugnisse, die ja auch in Backwaren verwendet werden, im Endprodukt korrekt zu kennzeichnen sind. Das OVG NRW hat ein wichtiges Urteil zu dem Verschulden und Veröffentlichen eines Schadnagerberfalls nach § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB in einer Bäckerei gefällt. Außerdem hat das OLG München geurteilt, dass Dessert- Törtchen aus Seife keine Gefahr für die Verbrauchergesundheit darstellen. (Kap. VI.7).