Die Fischerei ist seit jeher eine Hauptnahrungsquelle für den Menschen und bietet den in der Fischerei Tätigen Arbeit und wirtschaftlichen Nutzen. Der Reichtum an aquatischen Ressourcen galt als unbegrenzte Gabe der Natur. Zunehmende Kenntnisse, die dynamische Entwicklung der Fischerei nach dem zweiten Weltkrieg sowie die Erkenntnis, dass aquatische Ressourcen zwar erneuerbar, aber nicht unbegrenzt sind und sachgemäß bewirtschaftet werden müssen, wenn ihr Beitrag zur Ernährung und zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand einer wachsenden Weltbevölkerung nachhaltig sein soll, haben diesen Mythos jedoch verblassen lassen.
Die breite Einführung ausschließlicher Wirtschaftszonen Mitte der siebziger Jahre und die Verabschiedung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen im Jahre 1982 boten nach langen Beratungen einen neuen Rahmen für eine bessere Bewirtschaftung der Meeresressourcen. Die neue Rechtsordnung für die Meere gab den Küstenstaaten Rechte und Pflichten für die Bewirtschaftung und Nutzung der Fischereiressourcen innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen, die etwa 90 % der Meeresfischerei umfassen. Diese erweiterten nationalen Hoheitsbefugnisse waren eine notwendige, jedoch unzureichende Maßnahme für eine wirksame Bewirtschaftung und nachhaltige Entwicklung, der Fischerei. Viele Küstenstaaten standen weiterhin ernsthaften Herausforderungen gegenüber, da sie aufgrund mangelnder Erfahrungen sowie fehlender finanzieller und materieller Ressourcen versuchten, einen größeren Nutzen aus der Fischerei innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen zu ziehen.
In den letzten Jahren entwickelte sich die Fischerei weltweit zu einem marktorientierten, dynamischen Sektor der Ernährungswirtschaft. Die Küstenstaaten waren bemüht, als Reaktion auf eine wachsende internationale Nachfrage nach Fisch und Fischereierzeugnissen die neuen Möglichkeiten durch Investitionen in moderne Fischereiflotten und Verarbeitungsbetriebe zu nutzen. Ende der achtziger Jahre wurde jedoch deutlich, dass die Fischereiressourcen mit einer solchen schnellen und häufig unkontrollierten Nutzung und Entwicklung nicht Schritt halten konnten und dass neue Ansätze für die Fischereibewirtschaftung dringend erforderlich waren, wobei es Bestandserhaltungs- und Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen galt. Hinzu kam, dass die ungeregelte Fischerei auf der Hohen See in zunehmendem Maße Anlass zur Sorge gab. In manchen Fällen waren gebietsübergreifende Fischbestände und Bestände weit wandernder Fische innerhalb und außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen davon betroffen.
Der Fischereiausschuss (COFI) forderte auf seiner 19. Sitzung im März 1991 die
Entwicklung neuer Konzepte für eine verantwortungsvolle, bestandserhal
Angesichts dieser und weiterer wichtiger Entwicklungen in der weltweiten Fischerei empfahlen die Leitorgane der FAO die Ausarbeitung eines weltweiten Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei, der mit diesen Instrumenten übereinstimmen sollte und nicht verbindliche Grundsätze und Normen für die Erhaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung der gesamten Fischerei aufstellen sollte. Der Kodex, der am 31. Oktober 1995 von der FAO-Konferenz einstimmig angenommen wurde, bietet den notwendigen Rahmen für nationale und internationale Bemühungen, eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen sicherzustellen.
Die FAO hat sich gemäß ihrem Mandat dazu verpflichtet, die Mitgliedstaaten,
insbesondere die Entwicklungsländer, bei der wirksamen Umsetzung des
Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei zu unterstützen. Sie
unterrichtet die Gemeinschaft der Vereinten Nationen über die erreichten
Fortschritte und weitere erforderliche Maßnahmen.